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UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen


auch genannt: Behindertenrechtskonvention (BRK)

Liste Veröffentlichungen: siehe ganz unten
5. April 2013
Inklusion im Schulwesen Die Diskussionen über Inklusion in der Schule / Erhalt der Förderschulen sind überall zu finden, die Meinungen gehen weit auseinander. Nachfolgend Links zu ein paar interessanten Artikeln der Zeit online zum Thema: "Wie viel anders ist normal?" (29.03.2013) http://www.zeit.de/2013/13/Inklusion "Gemeinsam anders" (in Italien gibt es schon lange keine Sonderschulen mehr) (11.06.2012) http://www.zeit.de/2012/23/Schule-Inklusion "Das große Experiment" (Situation in Bremen) (16.07.2012) http://www.zeit.de/2012/28/C-Inklusion-Bremen "Die ganz normale Vielfalt" (Fallbeispiel in Baden-Württemberg) (23.05.2011) http://www.zeit.de/2011/21/C-Inklusion
Am 20. bis 22. September 2013 wird es in Berlin einen Bundeskongress Inklusion geben, veranstaltet vom Bund der Freien Waldorfschulen, Vereinigung der Waldorfkindergärten und Verband für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit.
27. März 2013
Im August 2011 hatte die Bundesregierung ihren ersten Staatenbericht zur Behindertenrechtskonvention (BRK) verabschiedet. Von den Verbänden der betroffenen Menschen wurde dieser Bericht kritisiert. Die zivilgesellschaftlichen Organisationen haben das Recht, eigene sogenannte Parallelberichte bei der UNO einzureichen. Dazu hat sich ein Zusammenschluss von knapp hundert Verbänden gebildet -- die BRK-Allianz, um gemeinsam einen solchen Bericht zu erstellen. Auch die BundesElternVereinigung ist dort Mitglied und arbeitet mit.
Am 17. Januar 2013 wurde der Schattenbericht verabschiedet. Anlässlich des vierten Jahrestages des In-Kraft-Tretens der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Deutschland am 26. März 2013 wurde der Report am 21. März an Tom Koenigs, den Vorsitzenden des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages, und am 22. März an Arbeits- und Sozialministerin Ursula von der Leyen übergeben. Den vollständigen Text sowie eine Kurzfassung mit FAQs finden Sie auf der Website der BRK-Allianz www.brk-allianz.de
Eine Gegenüberstellung einzelner Textpassagen des Staatenberichts und des Parallelberichts (mit Forderungen), die besonders „unseren Arbeitsbereich“ betreffen, finden Sie hier zum Download (pdf, 179 kB).
11. Oktober 2011
Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Europawahlgesetzes zugunsten von Menschen mit Behinderungen
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat Änderungen des Bundeswahlgesetzes und des Europawahlgesetzes zu den nächsten anstehenden Wahlen gefordert. "Immer noch wird in Deutschland manchen Menschen mit Behinderungen das Wahlrecht komplett abgesprochen. Das deutsche Wahlrecht ist alles andere als inklusiv", erklärte Leander Palleit, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, anlässlich der Vorstellung seines Positionspapiers "Gleiches Wahlrecht für alle? - Menschen mit Behinderungen und das Wahlrecht in Deutschland". Die Gesetzgeber in Bund und Ländern müssten die entsprechenden Paragrafen im Bundeswahlgesetz, im Europawahlgesetz und in den landesrechtlichen Vorschriften streichen.
Vom Wahlrechtsausschluss auf Bundesebene betroffen sind Menschen, denen ein Betreuer oder eine Betreuerin für alle Angelegenheiten bestellt worden ist (§ 13 Nr. 2 Bundeswahlgesetz- BWG) oder die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und wegen befürchteter Allgemeingefährlichkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind (§ 13 Nr. 3 BWG). Der Ausschluss sei für die Betroffenen ein massiver Eingriff in ihr grundlegendes demokratisches Mitwirkungsrecht. Eine solche unangemessene Beeinträchtigung des Wahlrechts sei weder nach den menschenrechtlichen Maßstäben des Völkerrechts zulässig noch nach denen des deutschen Grundgesetzes, wenn man dieses, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) interpretiere. Die genannten Ausschlusstatbestände müssten daher aufgehoben werden.
Leander Palleit: Gleiches Wahlrecht für alle? - Menschen mit Behinderungen und das Wahlrecht in Deutschland (Policy Paper Nr. 18), Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR), Berlin 2011. Link zur Website des DIMR.
23. August 2011
Die Vorstände von BundesElternVereinigung und Verband für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit e.V. haben eine gemeinsame Erklärung zur UN-Behindertenrechtskonvention erarbeitet. Diese Erklärung wurde in den Mitteilungen für Angehörige Johanni 2011 abgedruckt. Sie können Sie sich aber hier separat herunterladen: Download "Erklärung zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" (pdf, 93 kB)
Juli 2011
Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierun zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention ist auf der Website www.einfach-teilhaben.de eingestellt und kann von dort heruntergeladen werden. Doch bei genauem Hinsehen zeigt sich, dass viel zu wenige der Verbesserungsvorschläge von Behindertenverbänden eingeflossen sind. Zudem sollen die meisten konkreten Verbesserungen nur dann in die Tat umgesetzt werden, wenn ausreichend Geld vorhanden ist – „Kostenvorbehalt“, so der verschleiernde Fachbegriff für Unsicherheit und Unverbindlichkeit.
6. Januar 2011
Am 23. Dezember 2010 hat die Europäische Union die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert.
17. Juni 2009
Das Internationale Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde am 13. Dezember 2006 von der UNO-Generalversammlung einstimmig verabschiedet. Am 30. März 2007 wurde es von der deutschen Bundesregierung unterzeichnet . Sie hat sich damit verpflichtet, das Ratifikationsverfahren einzuleiten, d.h. die Zustimmung des deutschen Gesetzgebers (Deutscher Bundestag, Bundesrat) einzuholen. Am 4. Dezember 2008 hat der Bundestag in der abschließenden Lesung den "Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" einstimmig angenommen. Am 19. Dezember 2008 hat auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Nach dem Inkrafttreten des Ratifikationsgesetzes zum 1. Januar 2009 hinterlegte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Franz Thönnes MdB, am 24. Februar 2009 die Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und zum Fakultativprotokoll im Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York. Damit sind ab 26. März 2009 beide völkerrechtlichen Verträge für Deutschland verbindlich. Deutschland schließt so als einer der ersten EU-Mitgliedstaaten das Ratifikationsverfahren formell ab.
Nachfolgend die offizielle zwischen Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz abgestimmte deutschsprachige Übersetzung. Völkerrechtlich verbindlich sind allerdings nur die Originaltexte in den Vertragssprachen der Vereinten Nationen, z.B. auf englisch.
Hier Download der UN-Konvention in 3 Sprachen (engl/frz/dt) = Veröffentlichung im Bundesgestzblatt 31.12.2008 (pdf, 254 kB)
Hier Link zur Website der Vereinten Nationen (englisch)
Sie können sich ein kostenfreies gedrucktes Exemplar der Konvention bestellen bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen: Tel. 030 / 18 527 2944 Fax 030 / 18 527 1871 info [at] behindertenbeauftragte.de www.behindertenbeauftragte.de
Bei der Behindertenbeauftragten ist ebenfalls eine Version in Leichter Sprache erhältlich.

Korrigierte Fasung / Schattenübersetzung
NETZWERK ARTIKEL 3 e. V. hat im Januar 2009 eine so genannte Schattenübersetzung vorgelegt. Dies ist die korrigierte Fassung der zwischen Deutschland, Lichtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmten Übersetzung. Der Begriff der Schattenübersetzung wurde deshalb gewählt, weil die sogenannten "Schattenberichte" im Berichtswesen zur Umsetzung von unterschiedlichen UN-Konventionen zum Beispiel der Kinderrechtskonvention bereits Tradition haben. Die Vertragsstaaten sind verpflichtet regelmäßig zur Umsetzung der jeweiligen Konvention Berichte zu erstellen und diese dem überwachenden Komitee zur Verfügung zuzuleiten. Von den Nicht-Regierungsorganisationen werden parallel dazu diese Schattenberichte erstellt, die ebenfalls bei der Bewertung des Komitees berücksichtigt werden.
Die korrigierte Fassung der Übersetzung ist somit Ausgangslage für die künftige Erstellung von Schattenberichten der Nichtregierungsorganisationen. Sie ist aber auch ein wesentlicher Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit für die Verbreitung des Geistes der Konvention. Die korrekte Übersetzung der Begrifflichkeiten ist somit unerlässlich, da die Wortwahl Einfluss auf die Bewusstseinsbildung hat.
Die UN-Konvention hat auch das Thema der Bewusstseinsbildung der Gesellschaft als ein Anliegen im Artikel 8 formuliert. Die Bewusstseinsbildung ist elementare Voraussetzung für die inhaltliche Ausgestaltung von künftigen Maßnahmen zur Umsetzung der Konvention z. B. in Deutsches Recht oder praktisches Handeln. Insofern begrüßt der PARITÄTISCHE die Aktivitäten des Vereins NETZWERK ARTIKEL 3 und wird sich für eine Verbreitung der "Schattenübersetzung" engagieren.
Die Schattenübersetzung kann von der Homepage von NETZWERK ARTIKEL 3 heruntergeladen werden oder gegen eine Schutzgebühr von 1,00 Euro plus Versandkosten direkt beim Herausgeber bestellt werden:
NETZWERK ARTIKEL 3, Krantorweg 1, 13503 Berlin
www.netzwerk-artikel-3.de/dokum/schattenuebersetzung-endgs.pdf

Liste Veröffentlichungen
Stand: Dezember 2011
Veröffentlichungen zur UN-Behindertenrechtskonvention, zum Nationalen Aktionsplan und zum Staatenbericht. Im Folgenden erhalten Sie die wesentlichen Links, von denen die entsprechenden Dokumente heruntergeladen werden können.
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (in deutscher, englischer und französischer Sprache) Zu beachten ist, dass die Amtssprachen der Vereinten Nationen u. a. Englisch und Französisch sind. Die deutsche Sprache zählt nicht dazu. http://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a729-un-konvention.html
Schattenübersetzung: UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen http://www.netzwerk-artikel-3.de/vereinte-nationen/93-international-schattenuebersetzung
Vereinbarung über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Leichte Sprache http://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a729L-un-konvention-leichte-sprache.html
Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wegen Länge Link hier nicht ausgeschrieben
Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Leichter Sprache. In diesem Text werden die wichtigsten Dinge über den Nationalen Aktionsplan erklärt. http://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a740L-aktionsplan-bundesregierung-leichte-sprache.html
Staatenbericht der Bundesregierung http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/staatenbericht-2011.pdf?__blob=publicationFile
Online-Handbuch des Deutschen Instituts für Menschenrechte www.inklusion-als-menschenrecht.de
Zur UN-Konvention in leichter Sprache: www.ich-kenne-meine-rechte.de
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