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Kindergeld

In der Rubrik Recht finden sie weitere ältere Texte zum Thema Kindergeld.

September 2011
Aktualisierte Argumentationshilfe
Der Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat seine Argumentationshilfe gegen die Abzweigung des Kindergeldes aktualisiert. Die "Argumentationshilfe gegen die Abzweigung des Kindergeldes" des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen zeigt, wie sich Eltern hiergegen zur Wehr setzen können. Die Argumentationhilfe finden Sie unter folgendem Link: http://www.bvkm.de/Arbeitsbereiche_und_Themen/Recht_und_Politik/Argumentationshilfen
Juli 2011
Informationen für Eltern zum Thema Abzweigung von Kindergeld
Der Lebenshilfe-Landesverband Bayern hat im Februar 2011 sein Informationsblatt zum Thema aktualisiert. Sie finden es zum Download unter www.lebenshilfe-bayern.de > Landesberatungsstelle > Rechtsinfos
11. Februar 2010
Kindergeld -- Änderungen zum 1.1.2010
Der Grenzbetrag der Einkünfte und Bezüge, den erwachsene nichtbehinderte Kinder nicht überschreiten dürfen, damit ihre Eltern Kindergeld beziehen können, steigt im Jahr 2010 auf 8.004 Euro an. Bislang belief sich dieser Grenzbetrag auf 7.680 Euro. Relevant ist der gestiegene Grenzbetrag auch für den Kindergeldanspruch von Eltern erwachsener Kinder mit Behinderung. Denn der Grenzbetrag wird bei der Feststellung des Kindergeldanspruchs als Grundbedarf des behinderten Kindes zugrunde gelegt. Mehr dazu finden Sie im aktualisierten Steuermerkblatt des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen, unter www.bvkm.de.

Allgemeine Handlungsanleitung bei „Abzweigung“ des Kindergeldes
Vom Grundsatz her auch in 2010 noch aktuell
4. April 2007
In letzter Zeit erhalten Eltern, deren Töchter und Söhne in unseren LebensOrten wohnen, lernen und arbeiten und damit „Heimbewohner/innen“ sind, Schreiben ihrer Kindergeldkasse ( z.T. auch des zuständigen Kostenträgers), weil der (über)örtliche Sozialhilfeträger als Träger der Heimkosten die Auszahlung des ihnen bisher für Ihr „Kind“ bezahlten Kindergelds an seine Behörde betreibt.
Dieses Vorgehen hat seine Grundlage insbesondere in einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom Februar 2006: Danach hat die Familienkasse auf entsprechenden Antrag des Kostenträgers das Kindergeld teilweise an ihn auszahlen, wenn die Unterhaltsleistungen der Eltern für ihr behindertes „Kind“ geringer sind als das Kindergeld.
Nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Urteils müssen auch geringe Unterhaltsleistungen von Eltern bei der Berechnung berücksichtigt werden. Eine vollständige Überleitung kann danach nur dann in Betracht kommen, wenn Eltern überhaupt keinen Kontakt zu ihrem Kind haben. Wenn die Eltern für ihr „Kind“ Unterhaltsleistungen mindestens in Höhe des jährlichen Kindergelds erbringen, ist eine Überleitung nicht zulässig. In diesen Fällen muss das volle Kindergeld weiterhin an die Eltern gezahlt werden.
Eine weitergehende praktische Information der BEV, was Sie tun sollten -- auch schon, bevor Sie einen Bescheid erhalten -- finden Sie hier zum Download als pdf (100 kB).

Speziell: Baden-Württemberg
April 2007
Die LAGAVMB Baden-Württemberg (Landesarbeitsgemeinschaft der Angehörigenvertretungen in Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung in Baden-Württemberg e.V.) hat eine "Informationsschrift zur Kindergeldabzweigung durch die Familienkasse an den Sozialhilfeträger" erstellt. Dieser Text wurde uns zur Weiterverbreitung freundlicherweise zur Verfügung gestellt. In der LAGAVMB arbeiten auch BEV-Eltern und Angehörige aktiv mit.
Download der Handreichung hier als pdf, 170 kB

Speziell: Regierungsbezirk Oberfranken (in Bayern)
April 2007
Mit freundlicher Genehmigung stellen wir Ihnen hier einen Text des Diakonischen Werkes der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern e.V. / Fachverband evangelische Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie in Bayern e.V. zur Verfügung.
Download des Textes incl. Musterwiderspruch hier als pdf, 122 kB
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