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Recht
> SGB IX (Sozialgesetzbuch IX)

Seit dem 1. Juli 2001 haben Menschen mit Behinderungen mit Inkrafttreten des SGB IX mehr Rechte auf Teilhabe. Das bedeutet: Mehr Selbständigkeit, mehr Entscheidungsspielräume und eine schnellere und bessere Unterstützung in allen Fragen des Hilfebedarfs.
Den Gesetzestext finden Sie im Internet:
www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/
Ausführliche Informationen zumm Thema Teilhabe finden Sie auf folgender Website des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen:
http://www.einfach-teilhaben.de/
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